Bauamt

Hinweis zur Akteneinsicht:

Die Parteien (§ 8 AVG, § 33 TBO) haben ein subjektives Recht auf Einsicht in die ihre Rechtssache betreffenden Akten. Aus § 17 AVG ergibt sich das Recht auf Abschrift sowie das Recht, Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen.

Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie vorher einen Termin!

Eine vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen einerseits Wartezeiten und verhindert andererseits einen neuerlichen Gang zum Bauamt der Gemeinde Itter in all jenen Fällen, in denen sich beispielsweise der Akt zur Erstellung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen befindet oder das Bauamt aufgrund von Absenzen (Bauverhandlungen, Lokalaugenscheine etc.) nicht besetzt ist.

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseDorfplatz 1
6305 Itter
Telefon+43 5335 3590-13
E-Mail (offiziell)gemeinde@itter.gv.at

Ansprechperson

Kontaktdaten von Daniel Embacher
FunktionBauamt
NameDaniel Embacher
E-Maild.embacher@itter.gv.at

Formulare

Verordnungen

Lageplan vergrößern